Häufig gestellte Fragen
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Wie viel Eigenkapital muss ich mitbringen?
Die Bank belehnt selbstbewohntes Wohneigentum bis maximal 80% des Verkehrswertes. Das bedeutet, es müssen mindestens 20% eigene Mittel eingebracht werden, wovon mindestens 10% «echte» Eigenmittel sein müssen. Vorbezüge zur Wohneigentumsförderung aus der 2. Säule gelten z. B. nicht als «echte» Eigenmittel.
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Erfülle ich die Anforderungen für eine Hypothek?
Mit dem Hypothekenrechner auf dieser Seite erhalten Sie dazu rasch und einfach eine erste Aussage zu einem Standardgeschäft. Wünschen Sie eine detaillierte Prüfung oder handelt es sich um ein spezielles Geschäft, dann wenden Sie sich am besten an einen unserer Kundenberater. Sie helfen Ihnen sehr gerne weiter und können alle Ihre Fragen zum Erwerb von Wohneigentum beantworten.
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Was passiert, wenn die Zinsen steigen?
Es kommt darauf an, welche Art von Hypothek Sie abgeschlossen haben. Während der Laufzeit von Festhypotheken können Sie mit dem vereinbarten Zins weiterkalkulieren, müssen sich aber damit befassen, wie es nach dem Auslaufen der Festhypothek weitergehen soll. Bei variablen Hypotheken wird der Zinssatz laufend an die Marktgegebenheiten angepasst.
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Kann ich Vorsorgegelder vorbeziehen?
Zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum können Gelder aus der 2. Säule und Säule 3a zur Wohneigentumsförderung vorbezogen werden.
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Welche Dokumente muss ich für ein erstes Gespräch liefern?
Je nachdem, wie konkret der Kaufwunsch ist, braucht es mehr oder weniger Belege. Wenn es darum geht, abzuklären, ob ein bestimmtes Objekt finanzier- und tragbar ist, dann benötigt man in erster Linie Angaben zum Kaufpreis und zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Kaufinteressenten. Besteht der konkrete Kaufwunsch und die Finanzierung soll geprüft und bewilligt werden, dann benötigt die Bank umfangreiche Angaben zu Objekt und Schuldnerschaft. Hier finden Sie eine praktische Checkliste.
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Was bedeutet Belehnung und Tragbarkeit?
Die Belehnung sagt aus, zu welchem Prozentsatz ein Objekt fremdfinanziert wird. Kostet eine Liegenschaft CHF 1 Mio und die Bank finanziert CHF 800'000.–, dann ist das Objekt zu 80% belehnt.
Bei der Tragbarkeit geht es um die Frage, in welchem Verhältnis die finanziellen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Halten einer Liegenschaft zum Einkommen der Schuldner steht. Die Regel besagt, dass man nicht mehr als ein Drittel seines Einkommens für das Wohnen einsetzen sollte.
Zur Beurteilung wird eine kalkulatorische Grundlage beigezogen, die auf langjährigen Durchschnittswerten basiert. Die Bank rechnet mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 5%, mit 1% Nebenkosten (des Verkehrswertes) sowie der Amortisation (der Hypothekaranteil, welcher über 67% belehnt ist, muss innerhalb von max. 15 Jahren zurückbezahlt werden).
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Welches sind die verschiedenen Finanzierungsmodelle?
Unsere Bank bietet Festhypotheken über fixe Laufzeiten oder variable Hypotheken mit dreimonatiger Kündigungsfrist an. Bei Neu- oder Umbau eignet sich unser Baukredit sowie unser Baukredit plus.
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Kann ich aus einer laufenden Hypothek aussteigen?
Aus einer laufenden variablen Hypothek kann man unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten aussteigen. Aus einer vertraglich vereinbarten Festhypothek kann man vor Ablauf der Laufzeit nicht ohne Weiteres aussteigen. Die Bank verlangt bei der vorzeitigen Auflösung die Zinsen, die bis Ende der Laufzeit ordentlich anfallen würden und zieht davon den Zins einer möglichen Anlage (Geldanlage am Kapitalmarkt für die Restlaufzeit) ab.
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Was ist eine indirekte Amortisation?
Bei selbstbewohntem Wohneigentum kann die Amortisation statt direkt, auch indirekt auf ein Säule 3a-Konto oder zu Gunsten einer Versicherungspolice geleistet werden. Das Konto bzw. die Police wird zu Gunsten der Bank verpfändet. Beim Erreichen des Pensionsalters wird das angesparte Guthaben zur Rückführung der Hypothek verwendet.
Vergleichen Sie hier die Auswirkungen der verschiedenen Amortisationsarten.