Erbrecht
Das Erbrecht ist eine komplexe Sache. Mit unserer Übersicht schaffen wir Klarheit im Erbdschungel.
Begriff |
Erklärung |
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Die gesetzliche Erbfolge |
An erster Stelle stehen beim Erben der überlebende Ehegatte oder die überlebenden eingetragenen Partnerinnen oder Partner sowie direkte Nachkommen. Gibt es keine Ehegatten und / oder Kinder, erben die Eltern und ihre Nachkommen. Wenn auch keine Eltern und ihre Nachkommen existieren, erben die Grosseltern und ihre Nachkommen. Wenn keine der obenerwähnten Verwandten vorhanden sind, geht das ganze Vermögen an den Staat. |
Der Pflichtteilschutz |
Der Pflichtteil ist jener Teil des Vermögens, den der Erblasser seinen Nachkommen, seinem Ehegatten und seinen Eltern nicht entziehen kann. |
Der gesetzliche Erbteil |
Legt fest, wie das Erbe zwischen den Erbberechtigten aufgeteilt werden muss. |
Die verfügbare Quote |
Als verfügbare Quote wird jener Teil des Vermögens bezeichnet, der nicht unter dem Pflichtteilschutz steht. Über diesen Anteil kann der Erblasser frei verfügen. |
Erbvorbezug |
Eltern können ihren Kindern einen Erbvorbezug auszahlen. Im Todesfall müssen die Begünstigten den Erbvorbezug gegenüber dem überlebenden (Stief)-Elternteil und seinen Geschwistern ausgleichen |
Schenkung |
Grössere Schenkungen an Nachkommen gelten als Erbvorbezug und müssen im Todesfall ausgeglichen werden – es sei denn, im Testament ist festgehalten, dass die Schenkung von der Erbteilung ausgenommen ist. Anders sieht es bei Schenkungen an Erben aus, die nicht Nachkommen sind. Dort wird die Schenkung nicht an das Erbteil angerechnet – es sei denn, es wird im Testament spezifisch erwähnt. |