Häufig gestellte Fragen

  • Wo muss ich mein Kapital für die Gründung einer AG oder GmbH einzahlen?

    Die Spar- und Leihkasse Frutigen AG bietet für die Einzahlung des Gründungskapitals ein Kapitaleinzahlungskonto an. Nach Zahlungseingang wird dem Notar eine Bestätigung für die Gründung zugestellt.

  • Muss ich für die Gründung meiner eigenen Unternehmung in jedem Fall zum Notar?

    Wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit als Einzelunternehmen oder Kollektivgesellschaft führen, ist zur Gründung kein Notar notwendig. Bei der Gründung einer AG oder GmbH ist die öffentliche Beurkundung durch den Notar zwingend.

  • Welches ist die geeignete Rechtsform für mein Unternehmen?

    Die ideale Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier haben wir Ihnen eine grobe Übersicht der verschiedenen Rechtsformen aufgelistet. Zur Abklärung von konkreten Vorhaben ist es sinnvoll, sich von einem Unternehmensberater oder Treuhänder unterstützen zu lassen.

  • Wieviel Kapital braucht es zur Gründung einer Unternehmung?

    Aus gesetzlicher Sicht:
    Dies hängt von der gewählten Rechtsform ab. Bei einer GmbH beträgt das Mindestkapital CHF 20'000.00. Bei der AG beträgt das Mindestkapital CHF 100'000.00, wobei die Hälfte liberiert werden muss. Das Kapital kann auch ganz oder teilweise in Form von Sacheinlagen erbracht werden.

    Aus betriebswirtschaftlicher Sicht:
    Einerseits stellt sich die Frage, wieviel Kapital zur Anschaffung der nötigen Infrastruktur benötigt wird. Andererseits zeigt der Finanzplan auf, wieviel Liquidität für die Startphase benötigt wird. Hierbei sind genügend Reserven einzurechnen.

  • Wo kann ich das notwendige Betriebskapital beschaffen?

    Je nach Höhe des Kapitalbedarfes kommen nebst den eingesetzten Eigenmitteln verschiedene Kapitalgeber in Frage. Bei Aufnahme der Selbstständigkeit ist ein Vorbezug aus der 2. Säule bzw. Säule 3a auch eine mögliche Finanzierungsvariante. Die Spar- und Leihkasse Frutigen AG bietet Ihnen unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten je nach Sicherstellung und Verwendungszweck an. Zur Prüfung eines Kreditgesuches wenden Sie sich an einen unserer Kundenberater.

  • Wie muss ich mich in der Selbstständigkeit versichern?

    Bei der Aufnahme der Selbstständigkeit müssen zwei Versicherungsbereiche abgedeckt werden. Einerseits die Sozialversicherungen für den Unternehmer und allenfalls die Mitarbeitenden (AHV/IV/Pensionskasse/Unfall/Krankheit) und andererseits die Betriebsversicherungen (Betriebshaftpflicht/Sachversicherungen/Betriebsunterbruchversicherung). Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig mit einem Versicherungsberater die individuelle Situation zu besprechen.

  • Brauche ich in jedem Fall einen Businessplan, wenn ich mich selbstständig machen will?

    Zur Aufnahme der Selbstständigkeit ist ein Businessplan nicht zwingend. Der Businessplan hilft Ihnen jedoch dabei, Ihre Geschäftsidee in eine strukturierte Form zu bringen und dabei keine wichtigen Punkte zu vergessen. Falls Sie auf Fremdkapital angewiesen sind, ist ein Businessplan empfehlenswert, damit sich ein Kapitalgeber ein Bild über die Geschäftsidee machen kann.

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