Pensionsplanung

Eine Reise mit den Enkelkindern? Nochmals eine neue Sprache lernen? Sich endlich eine Haushaltshilfe leisten? Im dritten Lebensabschnitt rücken neue Wünsche und Bedürfnisse ins Zentrum – und damit auch neue Ausgaben. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig fürs Alter zu planen. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und zeigen Ihnen, wie Sie schon heute anfangen können, sich für morgen abzusichern.

Ihre Vorteile mit unserer Pensionsplanung

  • Finanzielle Sicherheit im dritten Lebensabschnitt
  • Steuern sparen
  • Grundlage für wichtige Entscheide

Ihre Pensionsplaner/innen

  • Tim Röthlisberger, Finanzplaner mit eidg. FA
  • Marc Schläpfer, Finanzplaner mit eidg. FA
  • Sarah Sieber, Finanzplanerin mit eidg. FA, dipl. Bankwirtschafterin HF
  • Rudolf von Känel, Finanzplaner mit eidg. FA
  • Walter Zenger, Finanzplaner mit eidg. FA, eidg. dipl. Bankfach-Experte

Für ein kostenloses Orientierungsgespräch melden Sie sich bei Ihrem Kundenberater.

Was beinhaltet die Pensionsplanung der Spar- und Leihkasse Frutigen AG?

Unsere Kunden erhalten bei einer Pensionsplanung ein Dossier, das alle relevanten Themen behandelt:

  • 1. Säule AHV
  • 2. Säule BVG
  • 3. Säule gebunden
  • 3. Säule frei
  • Kreditgeschäft
  • Finanzanlagen
  • Steuern
  • Recht

Mit den gemeinsam erarbeiteten Zielen und der Budgetplanung wird ein konkreter 15-Jahre-Plan ausgearbeitet.

Wie ist der Ablauf einer Pensionsplanung?

1. Orientierungsgespräch (kostenlos)

Wird der Auftrag zur Pensionsplanung erteilt, folgen die nächsten Schritte:

2. Datenerhebung / -aufnahme

3. Entwicklung des Pensionsplanes
(Pensionsplanungsgebühr von CHF 1'100 exkl. MwSt.)

4. Präsentation

5. Entscheidung und Umsetzung

6. Regelmässige Überprüfung / Kontrolle

 

Weitere Informationen

Sie erhalten eine Übersicht über die finanzielle Situation der ersten 15 Jahre nach Pensionierung, das gibt Ihnen die Sicherheit, dass das definierte Budget lebenslang ausreicht. Durch eine frühzeitige Planung werden keine Weichenstellungen bei Ihrer Vorsorge verpasst, das ergibt für Sie erhebliche Steuerersparnisse.

Die Pensionsplanung dient als Grundlage für wichtige Entscheide wie: Kapital- oder Rentenbezug aus Pensionskasse, Übergabe von Vermögenswerten an Kinder, usw.

Für eine Pensionsplanung berechnen wir Ihnen eine Pensionsplanungsgebühr von CHF 1'100.– exkl. MWST. Für jede weitere Variante wird zusätzlich CHF 250.- exkl. MWST in Rechnung gestellt.

Häufig gestellte Fragen

Finden Sie hier die Antworten zu Ihren Fragen, die rund um Ihre Pensionierung auftauchen:

  • Frühzeitige Pensionierung: Was es zu beachten gilt

    Für eine Frühpensionierung ist ein Überblick über die Vermögens- und Einkommenssituation nötig. Als Erstes sollte das Pensionskassenreglement konsultiert werden. Dieses gibt Antworten auf die Frage, ab wann und wie eine Frühpensionierung möglich ist. Danach gilt es, sich individuell wichtige Fragen zu beantworten. Wie sieht mein Budget nach Erwerbsaufgabe aus? Reicht mein Einkommen aus Rente und Kapital, um entstehende Lücken zu füllen? Dabei muss beachtet werden, dass AHV-Beiträge auch als Nichterwerbstätige bis zum Referenzalter der AHV einbezahlt werden müssen.

  • Was sind die Vor- und Nachteile von einem Renten-/Kapitalbezug aus der Pensionskasse?

    Rente

    Vorteile:

    • Vertraute Lösung
    • Auf Lebzeiten garantiert

    Nachteile:

    • Meist kein Inflationsschutz
    • Rente 100% steuerbar
    • 40% Rentenverlust Ehegatten
    • 100% Rentenverlust für Erben
    • Starrheit; es gibt kein Zurück

    Kapitalauszahlung

    Vorteile:

    • Unabhängig planbar
    • Flexibel verfügbar
    • Rentenauszahlung möglich 
    • Inflationsausgleich möglich
    • Steuern sparen möglich
    • Überlebender Partner profitiert voll
    • Erben profitieren voll

    Nachteile:

    • Bei tiefem Alterskapital
  • Monatsrente oder Kapitalbezug? Wann die Auszahlung Sinn macht

    Dieser Entscheid ist sehr individuell und vom Pensionskassenreglement abhängig. Ein hundertprozentiger Kapitalbezug macht sicher bei alleinstehenden Personen und solchen mit einer verkürzten Lebenserwartung sinn. Auch wird eine gewisse Risikobereitschaft vorausgesetzt, da das bezogene Kapital gewinnbringend angelegt werden sollte. Konservative und auf Sicherheit bedachte Anleger sollten den Rentenbezug bevorzugen.

  • Welche Möglichkeiten habe ich zur Erbplanung?

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten um Ihren Nachlass zu planen. Wenn Sie keine Vorkehrungen treffen, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen.

    Mit einem Testament können Sie Ihren Nachlass selbstständig regeln. Dabei gilt es jedoch gewisse Formvorschriften einzuhalten. Zudem dürfen die Pflichtteile der pflichtteilsgeschützten Erben nicht verletzt werden.

    Weiter haben Sie die Möglichkeit, einen Erbvertrag oder einen Ehe- und Erbvertrag mit Ihren Erben abzuschliessen. Diese Verträge müssen öffentlich beurkundet sein. Je nach Ziel Ihrer Erbplanung können Sie bereits mit einem Ehevertrag das gewünschte Ergebnis erzielen. Lassen Sie sich dazu von einer Fachperson (bspw. einem Notar) beraten.

    Mit einer Schenkung können Sie bereits zu Lebzeiten gewünschten Personen einen Erbvorzug gewähren.

  • Was ist ein Vorsorgeauftrag?

    Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie bestimmen, wer Sie bei Eintritt einer Urteilsunfähigkeit vertreten kann und können so verhindern, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einen Beistand bestimmt. Ein Vorsorgeauftrag muss erstellt werden, solange Sie handlungsfähig sind. Sie können mittels Vorsorgeauftrag bestimmen, wer Sie in folgenden Bereichen vertreten soll:

    • Personensorge
    • Vermögenssorge
    • Vertretung im Rechtsverkehr
  • Kann ich mit Hilfe der Pensionsplanung Steuern sparen?

    Ja, in Ihrer Pensionsplanung wird die Staffelung Ihrer Kapitalbezüge aus Vorsorgegeldern geplant. Durch diese Staffelung wird die einmalige Steuerbelastung bei einem Kapitalbezug reduziert.

    Zudem prüfen wir, ob mittels folgenden weiteren Massnahmen Ihre Steuerbelastung optimiert werden kann:

    • Pensionskassen-Einkäufe
    • Einzahlung Säule 3a
    • Anlageentscheide überprüfen
  • Kann ich das Freizügigkeitskonto jederzeit beziehen?

    Ab 5 Jahre vor Erreichen des Referenzalters der AHV können diese Guthaben bezogen werden. Vor diesem Datum wäre es nur unter gewissen Voraussetzungen (im Zusammenhang mit selbstbewohntem Wohneigentum, selbständiger Erwerbstätigkeit oder endgültigem Verlassen der Schweiz) möglich. Es ist zudem zu beachten, dass Freizügigkeitsleistungen bei laufenden BVG-Verträgen zwingend bis zur maximal möglichen Einkaufsumme einzubringen sind.

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