Liegenschaftssanierung — ein Überblick

Die Umbautätigkeit bei bestehenden Liegenschaften hat in den letzten Jahren weiter zugenommen. Einerseits sind weniger unverbaute Grundstücke vorhanden, auf denen Neubauten realisiert werden können. Andererseits werden auch mehr Liegenschaften von älteren Leuten aus der Babyboomer-Generation an die nächste Generation übergeben. Diese Liegenschaften entsprechen aber häufig nicht mehr dem heutigen Wohnbedürfnis der jüngeren Generation und werden deshalb renoviert. Zudem hat der Druck für energetische Sanierungen stets zugenommen und es existieren zahlreiche Vorschriften in diesem Bereich.

Dieses SLF-Aktuell Finanzieren gibt einen Überblick über einige wichtige Themen im Bereich Liegenschaftssanierungen.

Liegenschaftssanierung — Finanzierung

Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten zur Durchführung eines Sanierungsprojekts. Setzt man eigene Mittel ein (z. B. Kontoguthaben, Wertschriftenanlagen), muss man rechtzeitig deren Verfügbarkeit abgeklärt haben. Je nach Kontoart gibt es unterschiedliche Rückzugsund Kündigungsmöglichkeiten. Guthaben auf Säule-3a-Konti können im Falle von selbstgenutztem Wohneigentum (Hauptwohnsitz) ebenfalls als Finanzierungsquelle dienen. Zulässig sind jedoch nur Erneuerungsarbeiten, die dem Wohnen dienen, also zum Beispiel Erneuerungen in den Wohnräumen, Anbauten von Wohnräumen und Wintergärten, Renovation von Fenstern und Fassaden oder Ersatz der Heizung. Am besten fragt man die Vorsorgestiftung anhand von konkreten Offerten im Voraus an.

Auch Eigenleistungen gelten als Eigenmittel. Für Personen mit einem handwerklichen Beruf können deshalb Renovationsobjekte spannend sein, da die eigene Arbeitsleistung als Eigenmittel eingesetzt werden kann. Bei der Einplanung von Eigenleistungen ist der Zeitfaktor nicht zu unterschätzen. Eigenleistungen im Bereich von CHF 10 000.— bis 20 000.— sind schnell möglich.

Bei Eigenleistungen im Bereich von CHF 100 000.— sind die fachlichen Voraussetzungen und die Möglichkeit von längeren Arbeitseinsätzen (nicht nur am Abend und an Wochenenden) zwingend. Hierzu ein kurzes Rechenbeispiel: Eine Arbeitsstunde eines Handwerkers wird mit etwa CHF 70.-- bis CHF 130.-- verrechnet. Bei Eigenleistungen von CHF 75 000.— und einem angenommenen Stundenansatz von CHF 100.— sind 750 Arbeitsstunden notwendig. Diese entsprechen rund 94 Arbeitstagen oder rund 19 Arbeitswochen.

Zusätzlich zu den Eigenmitteln kann auch eine Hypothekenerhöhung bei der Bank beantragt werden. Die Bank prüft dabei die Belehnungshöhe der Liegenschaft sowie die Tragbarkeit.

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SLF-Aktuell Finanzieren September 2025