Rechtliche Hinweise

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  • Haftungsausschuss

    Die Website dient der Informationsvermittlung über die Spar- und Leihkasse Frutigen AG (nachfolgend Bank), deren Organisation, Produkte und Dienstleistungen. Die Bank schliesst jegliche Haftung (einschliesslich Fahrlässigkeit), soweit gesetzlich zulässig, für Schäden oder Folgeschäden irgendwelcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Zugriff, der Benutzung dieser Website oder der damit verknüpften anderen Websites ergeben können, ausdrücklich aus. Die Bank hat alle zumutbare Sorgfalt beim Erarbeiten dieser Website angewendet, doch wird keine (weder explizite noch implizite) Zusicherung oder Gewährleistung für die Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen übernommen. Sämtliche Informationen auf der Website können jederzeit ohne Ankündigung geändert werden. Die Bank behält sich ebenfalls vor, die Aufschaltung dieser Website zu unterbrechen. 

  • Kein Angebot

    Die auf der Website publizierten Informationen begründen weder ein Angebot noch eine Empfehlung zur Tätigung irgendwelcher Transaktionen. Die Angaben auf der Website der Bank stellen weder Entscheidungshilfen für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen dar, noch sollten aufgrund dieser Angaben Anlage- oder sonstige Entscheide gefällt werden. Informationen und Erklärungen zu den Finanzprodukten der Bank richten sich ausschliesslich an natürliche und juristische Personen sowie an Personengesellschaften und Institutionen mit Wohnsitz bzw. Sitz oder Aufenthalt in der Schweiz. Sie richten sich ausdrücklich nicht an Personen, die einem Staat angehören oder in einem Staat wohnen bzw. ihren Sitz haben, in welchem die Zulassung bzw. der Vertrieb solcher Finanzprodukte untersagt oder eingeschränkt ist. Es ist Sache der Interessentinnen und Interessenten, sich über allfällige Einschränkungen aufgrund ihrer Nationalität oder ihres Wohnsitzes/Sitzes in Bezug auf die vorgestellten Finanzprodukte zu erkundigen. 

  • E-Mail Kommunikation

    Die E-Mail-Kommunikation ist weder vertraulich noch sicher. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass auf diesem Kanal gesendete Daten von Dritten eingesehen und Kontaktaufnahmen zur Bank nachvollzogen werden können. Wir bitten Sie daher, von der Übermittlung von Kundendaten und sonstigen sensiblen Daten per E-Mail abzusehen. 

  • Einlagesicherung

    Was ist die Einlagensicherung?

    Die Einlagensicherung schützt Guthaben auf Konten von Privat- und Firmenkunden im Konkurs einer Bank oder eines Wertpapierhauses. Die Sicherung ist gesetzlich geregelt und ist auf höchstens CHF 100 000 pro Kunde und Institut beschränkt. Mehrere Konten werden zusammengezählt. Esisuisse garantiert die Deckung der gesicherten Guthaben im Rahmen der Selbstregulierung der Schweizer Banken und Wertpapierhäuser. Guthaben bei der Spar- und Leihkasse Frutigen AG sind durch die Einlagensicherung gesichert.

    Wo ist der Schutz von Bankguthaben gesetzlich geregelt?

    Die gesetzliche Regelung des Schutzes von Guthaben findet sich insbesondere in den Artikeln 36 bis Art. 37j des geänderten Bankgengesetzes und in den Artikeln 43 bis Art. 44 der geänderten Bankenverordnung. Auch wenn wir Widersprüche nach bestem Wissen und Gewissen vermeiden wollen, weisen wir Sie darauf hin, dass die gesetzliche Regelung massgebend ist und nicht die vorliegende, rechtlich nicht bindende Kundeninformation.

    Information von Banken über die regulatorischen Änderungen für gesicherte Guthaben ab dem 1. Januar 2023

    Ab dem 1. Januar 2023 ändert sich der Schutz von Guthaben auf Konten bei Banken (Einlagensicherung) für bestimmte Kunden.

    Was ändert sich bei Gemeinschaftskonten ("und/oder" bzw. "compte-joint")?

    Bis zum 31. Dezember 2022 wurde der Saldo der Gemeinschaftskonten ("und/oder" bzw. "compte-joint") auf die einzelnen Personen der Gemeinschaft aufgeteilt, der aufgeteilte Betrag mit den Ansprüchen aus einer eigenen, separaten Kundenbeziehung zusammen­gezählt und die Sicherung dann auf CHF 100 000 pro Person begrenzt. Neu werden diese Gemeinschaftskonten bezüglich der Sicherung, wie ein eigener, separater Kunde behandelt. Hält diese Gemeinschaft mehrere Konten, werden diese zusammengezählt. Die Guthaben, die auf eine solche Gemeinschaft lauten, sind bis insgesamt CHF 100 000 gesichert. Wenn einzelne Personen einer solchen Gemeinschaft eine eigene, separate Kundenbeziehung mit der Bank haben, so sind für diese separate Kundenbeziehung ebenfalls Guthaben bis CHF 100 000 gesichert.


    Weitere Informationen zur Einlagensicherung finden Sie auf der Internetseite www.esisuisse.ch

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